1. Kfz-Gutachter beauftragen und Kosten erstattet bekommen
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Kfz-Gutachter bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Kfz-Gutachten vom Sachverständigen sind erstattungspflichtig – mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden.
  2. Schadenersatz in vollem Umfang nur mit Beweissicherung
    Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass Ihnen die zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.
  3. Unfallschaden wird vollständig erkannt
    Das Kfz-Gutachten über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und gegebenenfalls beseitigt werden kann.
  4. Eventuellen Wertminderungsanspruch ermitteln lassen Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Kfz-Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Gutachter verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderungen bis zu mehreren Tausend Euro – das zeigt auch die Erfahrung vom Sachverständigen Bandel aus Sinzig.
  5. Schadenhergang und Reparatur abklären
    Die Beweissicherung über Schadenart und Schadenumfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
  1. Schadengutachten statt Reparaturkostenrechnung einreichen
    Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführen lässt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (siehe Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6.4.1993, AZ: VI ZR l8l/92)
  2. Nutzungsausfall geltend machen
    Durch das Kfz-Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, sodass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
  3. Einwänden vom Schädiger vorbeugen
    Einwände des Schädigers, zum Beispiel über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.
  4. Kfz-Gutachten auch bei späterem Verkauf wichtig
    Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
  5. Ihr Sachverständiger in Sinzig hilft bei vollständiger Schadenregulierung
    Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.