Kfz-Gutachter beauftragen und Kosten erstattet bekommen
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Gutachter bestellt hat oder schickt. Die Kosten sind erstattungspflichtig, mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden.
Wolfgang Bandel