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Kfz-Sachverstaendigenbuero Wolfgang Bandel Wolfgang BandelKfz-Sachverständiger, Sinzig

Zehn Punkte, die nach einem unverschuldeten Unfall für Sie gelten

Die meisten davon kennt kaum jemand, und genau daran verlieren Geschädigte Geld. Hier stehen sie vollständig.

Verformtes Vorderkotflügelblech und gerissene Stoßfängerkante an einem grauen Pkw

Was Ihnen als Geschädigtem zusteht

Die folgenden Punkte stammen wörtlich aus dem bestehenden Auftritt. Sie ersetzen keine Rechtsberatung, geben Ihnen aber die Fragen an die Hand, die Sie stellen sollten.

01

Kfz-Gutachter beauftragen und Kosten erstattet bekommen

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Gutachter bestellt hat oder schickt. Die Kosten sind erstattungspflichtig, mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden.

02

Schadenersatz in vollem Umfang nur mit Beweissicherung

Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass Ihnen die zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.

03

Unfallschaden wird vollständig erkannt

Das Gutachten über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und gegebenenfalls beseitigt werden kann.

04

Eventuellen Wertminderungsanspruch ermitteln lassen

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruchs kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Gutachter verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderungen bis zu mehreren Tausend Euro.

05

Schadenhergang und Reparatur abklären

Die Beweissicherung über Schadenart und Schadenumfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.

06

Schadengutachten statt Reparaturkostenrechnung einreichen

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen. Selbst wer in einer Fachwerkstatt reparieren lässt, ist nicht verpflichtet, die Reparaturkostenrechnung vorzulegen.

07

Nutzungsausfall geltend machen

Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs festgestellt werden, sodass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.

08

Einwänden vom Schädiger vorbeugen

Einwände des Schädigers, zum Beispiel über nur geringe Schadenhöhe oder über Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.

09

Auch bei späterem Verkauf wichtig

Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeugs ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

10

Vollständige Schadenregulierung

Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte im eigenen Interesse und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.

BGH, 6.4.1993
VI ZR 181/92

Der Geschädigte darf sich die Reparaturkosten auf Grundlage eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten lassen. Auch wer in einer Fachwerkstatt reparieren lässt, muss zur Abrechnung keine Reparaturkostenrechnung vorlegen.

Ihren Fall besprechen

Ob und welcher dieser Punkte in Ihrem Fall greift, klären wir in ein paar Minuten am Telefon. Das kostet Sie nichts.

0177 48 40 572

Festnetz 02642 308229 · Westumer Str. 136, 53489 Sinzig

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