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Kfz-Sachverstaendigenbuero Wolfgang Bandel Wolfgang BandelKfz-Sachverständiger, Sinzig

Schaden melden

Wenn Sie gerade nicht telefonieren können. Ich melde mich zurück.

Derselbe Unfall, zweimal abgerechnet

Links steht, was passiert, wenn niemand den Schaden aufnimmt. Rechts, was mit einem Gutachten belegt ist. Es geht dieselbe Sache, nur mit unterschiedlichem Ausgang.

Ohne Gutachten

Kostenvoranschlag, versicherungseigenes Gutachten oder gar nichts.

SCHADENUMFANG
Was nicht erkannt wird, wird auch nicht bezahlt und bleibt am Fahrzeug.
WERTMINDERUNG
Wird häufig gar nicht geltend gemacht. Autofahrer verzichten dabei auf Beträge bis zu mehreren Tausend Euro.
NUTZUNGSAUSFALL
Ohne festgestellte Ausfallzeit fehlt der Beleg für Mietwagen oder Entschädigung.
STREIT ÜBER DEN HERGANG
Aussage gegen Aussage, ohne gesicherten Befund zu Art und Umfang.
EINWÄNDE DER GEGENSEITE
Behauptungen über eine geringe Schadenhöhe oder über Vor- und Altschäden bleiben stehen.
ABRECHNUNG
Sie sind auf die Reparaturkostenrechnung festgelegt.
SPÄTERER VERKAUF
Der Unfall ist offenbarungspflichtig, sein Umfang aber nicht mehr belegbar.

Mit Gutachten

Beweissicherung durch einen Sachverständigen Ihrer Wahl, in 72 Stunden.

SCHADENUMFANG
Der Schaden ist vollständig erfasst, dokumentiert und kann beseitigt werden.
nichts bleibt übersehen
WERTMINDERUNG
Die Höhe wird ermittelt und ist damit belegt. Ohne Gutachten lässt sie sich in der Regel gar nicht beziffern.
oft der größte Posten
NUTZUNGSAUSFALL
Die unfallbedingte Ausfallzeit ist festgestellt, Ersatzansprüche sind begründet.
Mietwagen belegbar
STREIT ÜBER DEN HERGANG
Die Beweissicherung über Schadenart und Schadenumfang liegt schriftlich vor.
im Prozess verwendbar
EINWÄNDE DER GEGENSEITE
Sie lassen sich mit dem Gutachten entkräften.
Vor- und Altschäden geklärt
ABRECHNUNG
Sie dürfen auf Basis des Gutachtens abrechnen und müssen keine Werkstattrechnung vorlegen.BGH, Urteil vom 6.4.1993, VI ZR 181/92
Sie behalten die Wahl
SPÄTERER VERKAUF
Gutachten und Lichtbilder belegen einem Käufer den genauen Umfang.
Wert bleibt nachweisbar

Den Gutachter zahlen nicht Sie.

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Sachverständigen zum Schaden und sind erstattungspflichtig. Genau deshalb lohnt sich der Anruf, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Sie wählen den Sachverständigen

Das gilt auch dann, wenn die Versicherung ohne Ihre Zustimmung bereits jemanden bestellt oder geschickt hat.

Die Kosten sind erstattungspflichtig

Sie gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden. Ausgenommen sind sogenannte Bagatellschäden.

Kein Kostenvoranschlag als Ersatz

Ein Kostenvoranschlag oder ein versicherungseigenes Gutachten ersetzt keine vollständige Beweissicherung.

Und wenn es sich nicht lohnt, sage ich Ihnen das: Bei einem Bagatellschaden sind die Gutachterkosten nicht erstattungsfähig. Ob Ihr Fall darunter fällt, klären wir in ein paar Minuten am Telefon, und das kostet Sie nichts.

Formulierungen aus dem bestehenden Auftritt von Wolfgang Bandel. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht, dafür ist ein Rechtsanwalt zuständig.

Was Sie am Unfallort notieren sollten

Falls Sie das gerade auf dem Standstreifen lesen: Diese Angaben sind später schwer nachzuholen, und sie sind genau das, was ich später brauche.

Sofort aufschreiben

  • Amtliches Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Adressen und Namen von Zeugen
  • Name und Dienststelle des Polizeibeamten, der den Vorfall aufnimmt

Fotografieren, so viel es geht

  • Den Unfallort
  • Die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß
  • Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte
  • Dazu eine Skizze vom Hergang

Und dann

  • Bei unklarer Lage auf der Polizei bestehen. Bei Personenschäden ist sie in jedem Fall zu rufen.
  • Früh einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einschalten
  • Auf einem Sachverständigen Ihrer Wahl bestehen, nicht auf einem Kostenvoranschlag

Was nach Ihrer Meldung passiert

Sie haben nach einem Unfall genug zu regeln. Der Teil, der mir gehört, läuft ohne Sie.

Zuerst

Ich rufe zurück. Wir klären, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt, und machen einen Termin aus.

Am Fahrzeug

Der Schaden wird aufgenommen und fotografisch dokumentiert. Bei Wertgutachten komme ich auf Wunsch zum Standort.

In 72 Stunden

Das Gutachten liegt vor. Auf Wunsch schicke ich es direkt an Anwalt und Versicherung, damit Sie sich darum nicht kümmern müssen.

Zwei Hände fotografieren mit einem Smartphone den beschädigten Frontbereich eines Fahrzeugs am Straßenrand

Wofür Sie mich beauftragen können

Beschädigte Fahrzeugfront mit verformtem Kotflügel und gerissener Stoßfängerkante

Schadengutachten

Der Schaden wird am Fahrzeug aufgenommen, dokumentiert und in einem Gutachten festgehalten, das auch im Prozess verwendbar ist. Bei Haftpflicht- wie bei Kaskoschäden.

  • Pkw
  • Lkw
  • Motorräder
  • Roller
  • Wohnmobile
Behandschuhte Hand an der Heckpartie eines klassischen Fahrzeugs mit Patina und Chromleiste

Wertgutachten

Für die Versicherung, vor dem Ankauf oder vor dem Verkauf. Gerade bei Oldtimern braucht die Bewertung Zeit und Recherche. Von Deutschland bis Luxemburg.

  • Oldtimer
  • Sondermodelle
  • Geländewagen
  • Pkw
  • Motorräder
Verrutschte und beschädigte Palettenladung im Laderaum eines Sattelaufliegers

Havariekommissar

Ist beim Transport Ware zu Schaden gekommen, wird der Vorfall aufgeklärt und der Verlustwert bestimmt. Grundlage für spätere Ersatzansprüche.

  • Lkw
  • Transporter
  • Trailer
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