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Kfz-Sachverstaendigenbuero Wolfgang Bandel Wolfgang BandelKfz-Sachverständiger, Sinzig

Ein Unfall ist passiert. Was jetzt?

Hinweise, die Sie vor allem befolgen sollten, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden.

Zwei Hände fotografieren mit einem Smartphone den beschädigten Frontbereich eines Fahrzeugs am Straßenrand

Was Sie am Unfallort notieren sollten

Falls Sie das gerade auf dem Standstreifen lesen: Diese Angaben sind später schwer nachzuholen, und sie sind genau das, was ich später brauche.

Sofort aufschreiben

  • Amtliches Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Adressen und Namen von Zeugen
  • Name und Dienststelle des Polizeibeamten, der den Vorfall aufnimmt

Fotografieren, so viel es geht

  • Den Unfallort
  • Die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß
  • Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte
  • Dazu eine Skizze vom Hergang

Und dann

  • Bei unklarer Lage auf der Polizei bestehen. Bei Personenschäden ist sie in jedem Fall zu rufen.
  • Früh einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einschalten
  • Auf einem Sachverständigen Ihrer Wahl bestehen

Zeitnah einen Rechtsanwalt beauftragen

Beauftragen Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.

Unbedingt einen Kfz-Gutachter hinzuziehen

Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Gutachter beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Sachverständige ermittelt.

Qualifikation und Unabhängigkeit beachten

Beachten Sie außerdem die Qualifikation des Sachverständigen und dessen Unabhängigkeit. Sie sind Garanten für korrekte Gutachten.

Ein Tipp aus der Praxis

Führen Sie eine einfache Kamera im Handschuhfach mit. Wer nach einem Unfall nach dem Handy sucht und feststellt, dass der Akku leer ist, hat die Beweise verloren, bevor er sie hatte.

Die zehn Punkte, die für Sie gelten

Schaden jetzt melden

Am schnellsten geht es telefonisch. Wenn Sie gerade nicht sprechen können, nutzen Sie das Formular. Ich melde mich zurück.

Lieber kurz anrufen?

Wir klären in ein paar Minuten, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt, und machen gleich einen Termin aus.

0177 48 40 572

Festnetz 02642 308229 · Westumer Str. 136, 53489 Sinzig

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